Kosten

Prinzipiell ist jeder Klient zunächst Selbstzahler, unabhängig davon, ob die entsprechende Krankenversicherung die Kosten übernimmt.

Nachteil: das Geld ist bei Ihnen zwar weg, allerdings auch noch da, nur eben bei mir, dem Finanzamt, dem Vermieter der Praxis, der Versicherungsgesellschaft, dem Stromlieferanten, dem Heizkraftwerk, und Weiterbildungslehrgängen.

Vorteil: bei der Absicht eine Lebens-, Berufsunfähigkeits- Kranken- Zusatzversicherungen abzuschließen, oder auch wenn Sie sich für den Staatsdienst bewerben, werden Fragen zu früheren oder laufenden psychotherapeutischen Konsultationen an Ihre Krankenkasse gestellt, und von denen beantwortet. Ich bin nicht auskunftspflichtig und unterliege der Schweigepflicht.

Krankenkassen

Private Krankenversicherung
Manche privaten Versicherungsträger oder Zusatzversicherungen erstatten teilweise Leistungen durch Heilpraktiker. Bitte vorab anfragen.

Gesetzliche Krankenkasse
Die Behandlungskosten werden bislang nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet.

Steuererklärung
Therapie kann als Sonderausgabe/außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Beratungen können als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden.
Heilkundliche Tätigkeit ist von der Umsatzsteuer gemäß §4 UStG befreit. Aus diesem Grund erhebe ich keine Umsatzsteuer und weise diese folglich auch nicht aus.

Verschiedene Modelle der Behandlung

Für eine Einzelsitzung mit 60 Minuten in der Praxis berechne ich 85,00 €.

Für eine Hypnosesitzung brauchts etwas mehr Input vom Klienten und etwas mehr Zeit. Für eine Sitzung berechne ich 150,00 €.

Bei den Kosten für die Beratung wird die MwSt. ausgewiesen. Gemäß § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG sind Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin umsatzsteuerfrei. Demnach wird auf Rechnungen für therapeutische Behandlungen keine Umsatzsteuer ausgewiesen.