Ablauf

Vermutlich sind Sie hier gelandet, weil Sie mit etwas konfrontiert sind oder wurden, wo Sie selbst nicht mehr weiterkommen, sich nicht zu helfen wissen.

Dabei ist`s egal, um welches Problem es sich handelt; ob in der Familie, im Kreis der Verwandten oder Bekannten oder im Beruf.

Sie können diesen Weg alleine gehen, oder sich professionell begleiten lassen.

Mit Unterstützung „von außen“ lässt sich Kraft und Energie sparen und die eigenen Ressourcen besser nutzen.

Fachausbildungen aus den verschiedenen Bereichen der Psychotherapie und eine Ausbildung in der Hypnosetherapie haben mir tiefe Einblicke und Verständnisse in die menschliche Psyche gegeben.

Erstgespräch

Das Erstgespräch dient der Klärung um Ihr Anliegen. Es ist ein gegenseitiges Kennenlernen und dient auch dazu festzustellen, ob die „Chemie“ zwischen uns stimmt. Welches Ziel setzen Sie in unser Gespräch und wie werden wir dabei verfahren.

In diesem kurzen Kennenlerngespräch, das üblicherweise am Telefon stattfindet und wenige Minuten dauert, klären wir gemeinsam, ob es zu einem Termin in der Praxis kommt. 

Üblicherweise kann ich nach dem Erstgespräch eine realistische Einschätzung geben, welchen zeitlichen Rahmen Sie einkalkulieren können. Oft reichen bereits wenige Sitzungen um entsprechende Veränderungen in die Wege zu leiten.

Es gibt einige Ursachen in uns Menschen, bei denen eine Hypnosesitzung kontraindiziert ist, nicht ratsam oder gefährlich werden kann. Das ist im Vorfeld durch einen entsprechend erstellten Fragebogen abzuklären.

Die Ausbildung zum Heilpraktiker für das Gebiet der Psychotherapie beinhaltet als einen der zentralen Punkte die Stellung einer Diagnose nach Vorgaben der ICD 10. Diese ICD 10 (internationale statistische Klassifikation von Krankheiten und verwandter Gesundheitsproblemen), klassifiziert Krankheiten anhand von Symptomen.

Heilpraktiker für das Gebiet der Psychotherapie können und dürfen nicht alle psychischen Störungen behandeln, und bedeutet, dass z. B. Klienten beim Verdacht eines organischen Hintergrunds erstmal zum Mediziner verwiesen werden. Auch verschreibungspflichtige Medikamente sind dem Arztberuf vorbehalten, welche bei unterschiedlichen, akuten Störungen unumgänglich sind.